Harzer Boden...
 

Die Verwertung von Bodenaushub aus dem Harzraum mit harzspezifischen Verunreinigungen (insbesondere Schwermetallbelastungen bei Blei und Zink) oberhalb Z2 in der Originalsubstanz ist zulässig, wenn der Bodenaushub innerhalb eines Bodenplanungsgebietes nach § 4 Nds. Bodenschutzgesetz anfällt und die Verwertung auf der Grundlage eines Bodenmanagementkonzeptes im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 4 Nds. Bodenschutzgesetz erfolgt. Dies hat zur Zeit im Einvernehmen mit dem Landkreis Goslar zu erfolgen.

Mit obiger Aussage ist die gesamte Fläche des Landkreises Goslar zu verstehen. Für diesen Bereich gilt als Verwertungsobergrenze die unten angeführte Tabelle.

Es gilt das vereinfachte Verfahren mit dem Nachweis über die die Verwertung von Böden innerhalb einer genehmigten Anlage.
 

Verwertungsobergrenze LK Goslar

Einbauklasse

 

Z2

 

Verwertungsobergrenze

pH-Wert

 

 

 

LK-Goslar

 

EOX

mg / kg

10

 

 

 

BTEX

mg / kg

1

 

 

 

LH-KW

mg / kg

1

 

 

 

PAK

mg / kg

30

 

 

 

PCB

mg / kg

1

 

 

 

Arsen

mg / kg

150

 

150

 

Blei

mg / kg

700

 

8000

 

Cadmium

mg / kg

10

 

34

 

Chrom (ges.)

mg / kg

600

 

 

 

Kupfer

mg / kg

400

 

700

 

Nickel

mg / kg

500

 

600

 

Quecksilber

mg / kg

5

 

 

 

Thallium

mg / kg

7

 

 

 

Zink

mg / kg

1500

 

5000

 

Cyanide

mg / kg

10